Allgemeine Geschäftsbedingungen der CLEVERPARKEN-24 (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Vereinbarungen, Lieferungen und Leistungen der Firma CLEVERPARKEN-24, Inhaber Tuncay Somuncu, Kölner Str. 1, 65760 Eschborn (nachfolgend als „CLEVERPARKEN-24“ bezeichnet), soweit mit dem Vertragspartner (nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet) im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart worden ist.
1.2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden sowie Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von der CLEVERPARKEN-24 ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
1.3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Angebote, Lieferungen und Leistungen an den Kunden sowie künftigen Vereinbarungen zwischen den Parteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises seitens der CLEVERPARKEN-24 bedarf.
1.4. Bei Buchungen über die Buchungsportale gelten zusätzlich die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Buchungsportals.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Alle Angebote der CLEVERPARKEN-24 sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Die CLEVERPARKEN-24 unterbreitet dem Kunden über die Website www.cleverparken-24.de oder die Buchungsportale Parkplatzvergleich (www.parkplatzvergleich.de), PARKPLATZ.de (www.parkplatz.de) und Einfach Parken am Flughafen (www.einfach-parken-am-flughafen.de), Holiday Extras (www.holidayextras.com/de/) und Parkos (www.parkos.de) ein Angebot. Angebote der CLEVERPARKEN-24 können innerhalb der auf der Webseite der CLEVERPARKEN-24 oder der Buchungsportale angegebenen Zeiten angenommen werden.
2.3. Der Vertrag kommt durch die Buchung des Kunden zustande. Für das Zustandekommen des Vertrages kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf die verbindliche Buchungsbestätigung der CLEVERPARKEN-24 oder des Buchungsportals an.
3. Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
3.1. Die in der jeweiligen Buchung genannten Preise (Buchungspreis) gelten für den darin aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang und verstehen sich in Euro. Der jeweilige Buchungspreis versteht sich zuzüglich eventuell anfallender gesetzlicher Umsatz-/Mehrwertsteuer, Zölle, Gebühren und sonstigen im Zusammenhang mit der jeweiligen Vertragsdurchführung entstehenden Abgaben sowie Kosten einer zusätzlich vereinbarten Leistung (z.B. Autopflege). Von dem in der Buchung aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang abweichende Mehr- oder Zusatzleistungen sind im Buchungspreis nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.2. Es gelten die in der Buchung näher genannten Zahlungsbedingungen.
3.3. Alle Zahlungen sind bei jeweiliger Fälligkeit sofort, ohne jeden Abzug und frei an das in der Buchung angegebene Bankkonto zu leisten.
3.4. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen in Rückstand, so kann die CLEVERPARKEN-24 die Erfüllung ihrer eigenen Verpflichtung bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen aufschieben, es sei denn, dass der Zahlungsrückstand nachweislich auf einer Handlung oder Unterlassung der CLEVERPARKEN-24 beruht.
3.5. Hat der Kunde die vereinbarte Zahlung nicht innerhalb der jeweiligen Zahlungsfrist erbracht, ist CLEVERPARKEN-24 berechtigt, durch die Aufhebung des Vertrages bzw. Stornierung der Buchung zu erklären und Aufwendungs- und Schadensersatz von dem Kunden zu verlangen, auch Stornierungsgebühren.
4. Stornierungen und Umbuchungen
4.1. Stornierungen von vertraglich gebuchten Lieferungen und Leistungen sind grundsätzlich vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn möglich. Die Stornierung muss unter Angabe der Buchungsnummer über das Buchungsportal oder bei Buchung über die Website der CLEVERPARKEN-24 oder per E-Mail an: info@cleverparken-24.de erfolgen. Maßgebend für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Eingang. Eine Stornierung ist bis maximal 90 Tage nach Monatsende des Tages der Buchung möglich und bis höchstens 24 Stunden vor Beginn der reservierten Parkzeit kostenlos. Alle späteren Stornierungen können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden und sind daher kostenpflichtig; es wird der volle Buchungspreis beansprucht.
4.2. Umbuchungen und nachträgliche Änderungen vertraglich gebuchter Leistungen sind bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn möglich, sofern sie bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich oder in Textform erfolgt und von CLEVERPARKEN-24 bestätigt sind.
4.3. Sollte die vereinbarte Buchungszeit nicht oder nicht vollständig in Anspruch genommen werden, erfolgt keine (anteilige) Erstattung des Buchungspreises.
4.4. Sollte ein Kunde eine Buchung mit einem Fahrzeug vornehmen, dessen Bruttolistenpreis den Wert von 200.000,00 Euro übersteigt, ist es CLEVERPARKEN-24 jederzeit gestattet, die Buchung des Kunden nicht anzunehmen oder kostenfrei zu stornieren, ohne dass sich CLEVERPARKEN-24 schadensersatzpflichtig macht.
5.Allgemeiner Liefer- und Leistungsgegenstand
5.1. Die CLEVERPARKEN-24 ist ein Parkplatzbetreiber, welcher in 65760 Eschborn Tiefgaragenstellplätze zur Verfügung hat und vermietet. CLEVERPARKEN-24 bietet Valet-Service (Übernahme/Verbringung des Autos direkt am/zum Flughafen und parken in der Tiefgarage), Shuttle-Service (Parken in der Tiefgarage und Personentransfer zum/vom Flughafen) und Zusatzleistungen (z.B. Autopflege). Bestimmte Merkmale, Spezifikationen oder Eigenschaften sind nicht geschuldet, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich oder in Textform vereinbart sind.
5.2. Die in Katalogen, Prospekten, Broschüren, Abbildungen, Anzeigen, Internetseiten und anderem Werbematerial enthaltenen oder erkennbaren Angaben über Preise, Leistung, Verwendung und Beschaffenheit (Merkmale, Spezifikationen oder Eigenschaften) sind freibleibend und unverbindlich. Verbindlich sind sie nur, wenn im Vertrag ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
5.3. Zur Erfüllung der Liefer- und Leistungsverpflichtung darf sich CLEVERPARKEN-24 eines Zulieferers, Kooperationspartners oder Nachunternehmers bedienen. Einer vorherigen Zustimmung oder Genehmigung des Kunden bedarf es hierfür nicht.
5.4. Die CLEVERPARKEN-24 ist zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt. Die CLEVERPARKEN-24 ist auch berechtigt, von der in der Buchungsbestätigung aufgeführten Lieferung und/oder Leistung abzuweichen, wenn nach Abschluss des Vertrages nicht absehbare Liefer- und/oder Leistungsschwierigkeiten auftreten.
5.5. Die genaue Liefer- und Leistungsverpflichtung der CLEVERPARKEN-24 ergibt sich ausschließlich aus der von der CLEVERPARKEN-24 in der Buchungsbestätigung schriftlich bestätigten Lieferung und Leistung.
5.6. Zu einer Übernahme eines Fahrzeuges ist CLEVERPARKEN-24 nur verpflichtet, wenn es sich um das Fahrzeug handelt, welches der Kunde bei der Buchung angegeben hat und das Fahrzeug verkehrs- und wettertauglich ist, haftpflichtversichert, mit einem amtlichen Kennzeichen (§ 23 StVZO) und mit einer gültigen amtlichen Prüfplakette (z.B. TÜV) versehen ist sowie in diesem keine illegalen oder in sonstiger Weise umweltrechtlich relevante oder in sonstiger Art und Weise gefährliche Stoffe gelagert sind. Es steht CLEVERPARKEN-24 frei, ein anderes Fahrzeug, statt des angegebenen Fahrzeugs anzunehmen.
5.7. Zu einer Übernahme eines elektrischen Fahrzeuges (E-Auto) ist CLEVERPARKEN-24 nicht verpflichtet. Eine Übernahmepflicht eines elektrischen Fahrzeuges (E-Auto) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
6. Einzelne Leistungen
6.1. VALET-SERVICE
a) Bei der Buchung des Produktes VALTE-SERVICES übernimmt CLEVERPARKEN-24 das Fahrzeug direkt am Flughafen und parkt es in der Tiefgarage in Eschborn.
b) Nach der Rückkehr wird das Fahrzeug direkt zum Flughafen gefahren und dort von dem Kunden übernommen.
c) Im Rahmen der Ausführung der Überführung des Fahrzeuges zur und von der Tiefgarage kann es zu Mehrkilometern kommen, die der Kunde mit seiner Buchung akzeptiert.
d) Es werden nur Personenkraftwagen entgegengenommen.
6.2. SHUTTLE-SERVICE
a) Bei der Buchung des Produktes SHUTTLER-SERVICE bringt der Kunde das Fahrzeug nach Eschborn und parkt dieses dort in einer modernen und sauberen Tiefgarage.
b) Der Shuttle-Service von CLEVERPARKEN-24 verbringt den Kunden dann zum Flughafen. Nach der Rückkehr wird der Kunde wieder am Flughafen abgeholt und zur Tiefgarage gefahren.
c) CLEVERPARKEN-24 ist jederzeit berechtigt, den Transfer von alkoholisierten, unter Drogen stehenden Kunden oder Kunden, die in Besitz von Drogen sind, abzulehnen, ohne dass sich CLEVERPARKEN-24 schadensersatzpflichtig macht.
d) Während des Parkvorgangs kann der Kunde den Fahrzeugschlüssel sicher bei CLEVERPARKEN-24 hinterlegen.
6.3. ZUSATZLEISTUNGEN
Bei der Buchung einer der Reinigungs- und Aufbereitungsprogramme gelten die vertraglich vereinbarten Preise und Zahlungsbedingungen. Bei der Ausführung der Reinigung kann es zu Mehrkilometern kommen (Waschstraßenfahrt, Überführung zur Aufbereitung), die der Kunde mit seiner Buchung akzeptiert. Eine Stornierung eines gebuchten Fahrzeugpflegepaketes ist bis maximal 48 Stunden vor Rückkehr möglich.
7. Annahme- und Zahlungsverzug
7.1. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, Zahlungsverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist CLEVERPARKEN-24 berechtigt, den jeweiligen Vertrag aufzuheben und den ihr entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche, wie z.B. die Geltendmachung von Schadensersatz, bleiben hiervon unberührt.
7.2. Sofern die Voraussetzungen von Ziffer 7.1. vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefer- und Leistungsgegenstandes spätestens in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug kommt. Die Regelungen in den Ziffern 6. und 8. bleiben hiervon unberührt.
8. Gewährleistung und Garantie
8.1. Gewährleistungsrechte sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
8.2. Die CLEVERPARKEN übernimmt keinerlei Garantien.
9. Verantwortlichkeit der CLEVERPARKEN-24 für die Vertragsmäßigkeit und Haftung
9.1. Die CLEVERPARKEN-24 haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für die schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt.
9.2. Für sonstige Schäden haftet CLEVERPARKEN-24 nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) für vertraglich vorhersehbare Schäden.
9.3. Im Übrigen ist die Haftung der CLEVERPARKEN-24 ausgeschlossen, soweit gesetzlich möglich.
9.4. Die CLEVERPARKEN-24 haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung/Leistungen oder für Liefer-/Leistungsverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare oder außergewöhnliche Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Transportverzögerungen, Streik, Pandemien, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende) verursacht worden sind, die die CLEVERPARKEN-24 nicht zu vertreten hat.
9.5. Sofern solche Ereignisse nach Ziffer 9.4. die Lieferung oder Leistung der CLEVERPARKEN-24 unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die CLEVERPARKEN-24 zur Vertragsaufhebung berechtigt und von der Liefer- und Leistungsverpflichtung frei. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen, ohne dass die CLEVERPARKEN-24 in Verzug kommt. Beginn und Ende derartiger Ereignisse werden dem Kunden baldmöglichst mitgeteilt.
9.6. Soweit die Haftung von CLEVERPARKEN-24 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Inhaber, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen von CLEVERPARKEN-24, es sei denn, diesen wäre eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bzw. eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung, die zu einem sonstigen Schaden führt, vorzuwerfen.
9.7. CLEVERPARKEN-24 haftet nicht für Wertgegenstände oder verderbliche Gegenstände, die im übergebenen Fahrzeug zurückgelassen werden.
9.8. Im übergebenen Kundenfahrzeug dürfen mit Ausnahme der Betriebsstoffe keine feuergefährlichen, illegalen oder in sonstiger Weise umweltrechtlich relevante oder in sonstiger Art und Weise gefährliche Stoffe gelagert werden. Eine Haftung von CLEVERPARKEN-24 für solche Stoffe ist ausgeschlossen und berechtigt CLEVERPARKEN, die Übernahme des Fahrzeuges zu verweigern. Die in einem solchen Fall mit der Buchung entstandenen bzw. vereinbarten Buchungspreise bleiben seitens des Kunden weiterhin geschuldet und werden diesem nicht erstattet.
9.9. Der Kunde ist verpflichtet, CLEVERPARKEN-24 ein verkehrs- und wettertaugliches (insbesondere angemessene Bereifung), haftpflichtversichertes, mit einem amtlichen Kennzeichen (§ 23 StVZO) und mit einer gültigen amtlichen Prüfplakette (z.B. TÜV) versehenes Fahrzeug zu übergeben. Andernfalls ist CLEVERPARKEN-24 berechtigt, die Annahme des Fahrzeuges zu verweigern und die in einem solchen Fall mit der Buchung entstandenen bzw. vereinbarten Buchungspreise bleiben seitens des Kunden weiterhin geschuldet und werden diesem nicht erstattet. Für Schäden, die durch ein nicht verkehrs- oder wettertaugliches Fahrzeug während der Überführung oder des Parkens entstanden sind, haftet allein der Kunde.
9.10. CLEVERPARKEN-24 haftet nicht für Schäden, die aufgrund Gefälligkeitshandlungen (Starthilfe, Einparkhilfe) oder sonstiger nicht vertraglich vereinbarter Leistungen seiner Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen entstehen.
9.11. CLEVERPARKEN-24 übernimmt keine Haftung für Fahrzeugschäden jeglicher Art, Kratzer, Lackschäden sowie Steinschläge und Dellen, sofern diese nicht am Flughafen bzw. Übergabeort zum Zeitpunkt der Übergabe zu erkennen sind. Werden bei Rückgabe des Fahrzeuges vom Kunden Schäden festgestellt, die nach Meinung des Kunden vorher nicht vorhanden und in dem Übernahme-/Übergabeprotokoll nicht erfasst waren, ändert sich die Beweislast insofern, als dass der Kunde beweisen muss, dass der Schaden durch CLEVERPARKEN oder durch einen der Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.
9.12. CLEVERPARKEN-24 nimmt bei der Rückgabe des Fahrzeuges am Flughafen gemeinsam mit dem Kunden einen Fahrzeugcheck im Sinne eines Rundganges durch. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden am Fahrzeug den Mitarbeitern von CLEVERPARKEN-24 bei Übergabe oder Rückgabe des Fahrzeuges unverzüglich anzuzeigen.
9.13. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die CLEVERPARKEN-24 ist berechtigt, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung – insbesondere auch durch Bürgschaft – abzuwenden.
10. Verfall und Verjährung
10.1. Ist dem Kunden ausnahmsweise ein Fahrzeugcheck nicht möglich oder zumutbar, hat eine Schadensanzeige spätestens 3 Tage nach der Rückgabe des Fahrzeuges schriftlich oder in Textform bei CLEVERPARKEN-24 zu erfolgen. Schadensersatzansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach der vertraglich vereinbarten Rückgabe des Fahrzeuges schriftlich geltend gemacht werden.
10.2. Jegliche Ansprüche des Kunden wegen Vertragswidrigkeiten bzw. Sachmängeln verjähren binnen zwölf Monaten ab Rückgabe des Fahrzeuges an den Kunden. Hiervon ausgenommen Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch die CLEVERPARKEN-24. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
11. Abtretungs- und Verpfändungsverbot
Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber der CLEVERPARKEN-24 zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ausgeschlossen.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Alle Vereinbarungen – auch Änderungen und Ergänzungen – bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Erklärungen des Personals der CLEVERPARKEN-24 sind nur dann verbindlich, wenn sie von der CLEVERPARKEN-24 schriftlich oder in Textform bestätigt worden sind. Soweit diese Bedingungen ein anderes Formerfordernis normieren, gilt dieses als maßgeblich.
12.2. Sämtliche Streitfälle aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind von den für den Hauptsitz der CLEVERPARKEN-24 zuständigen Gerichten zu entscheiden. Die CLEVERPARKEN-24 ist auch berechtigt, vor den für den Hauptsitz des Kunden zuständigen Gerichten zu klagen.
12.3. Für sämtliche Vereinbarungen und Streitigkeiten zwischen den Parteien findet ausschließlich das deutsche Recht Anwendung.
12.4. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt der Rest dieser Vereinbarung wirksam und durchsetzbar. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist von den Parteien durch eine Bestimmung zu ersetzen, die so nah wie möglich an dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung heranreicht.